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Wahlärztin für alle Kassen und Privat

 

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Honorar Refundierung durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung und 

 Ihre Privatversicherung mit ambulantem Zusatztarif

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Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, ersuchen wir  um Absage bis spätestens 24 Stunden zuvor, andernfalls

erlauben wir uns diesen in Rechnung zu stellen.

Darüber hinaus ermöglichen Sie durch Ihre rechtzeitige Terminabsage PatientInnen, die auf der Warteliste stehen, einen früheren Behandlungstermin.

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Möglichkeiten der Terminvereinbarung finden Sie

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